Käufer von Immobilien haben ein berechtigtes Interesse daran, die Höhe der auf sie zukommenden Energiekosten zu kennen. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ist der Energieausweis wichtiger denn je. Auch der Gesetzgeber sieht einen grundsätzlichen Bedarf. Deshalb hat er bereits 2009 die Vorlage eines gültigen Energieausweises beim Verkauf von Immobilien zur Pflicht gemacht. Die darin enthaltenen Daten müssen bereits in Verkaufsanzeigen für Immobilien veröffentlicht werden. Beim Verkauf muss der Ausweis an den oder die neuen Eigentümer übergeben werden. Grundrisse haben auch rechtliche Bedeutung. Deshalb überprüfen wir für unsere Kunden bestehende Grundrisse oder erstellen neue Skizzen.
Die Pflicht, einen Energieausweis ausstellen zu lassen, gilt für fast alle Gebäudeeigentümer. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Denkmalgeschützte Gebäude können von der Pflicht befreit werden. Sie gilt auch nicht für unbeheizte Räume wie Garagen oder Lagerhallen.
Im Jahr 2020 wurden die Grundsätze zum Energieausweis zum letzten Mal geändert. Künftig darf der Ausweis nicht älter als zehn Jahre sein. Bei baulichen Veränderungen muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Zur Ausstellung des Energieausweises berechtigt sind Sachverständige, Architekten, Ingenieure oder entsprechend geschulte Handwerker. Der Ausweis selbst ist in zwei Varianten zulässig; dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis.
Beim Bedarfsausweis wird aus den Daten der Bausubstanz und der vorhandenen Anlagentechnik die Energiemenge berechnet. Diese bezieht sich auf eine durchschnittliche Nutzung. Beim Energieverbrauchsausweis wird der tatsächliche Bedarf zugrunde gelegt. In die Berechnung fließt ein Zeitraum von drei Jahren ein. Diese Werte können durch das eigene Verhalten nach unten oder im negativen Fall nach oben verändert werden. Werden auf der Skala von A+ bis H schlechte oder mittlere Werte erreicht, kann eine energetische Sanierung sinnvoll sein. Nimmt der aktuelle Eigentümer diese Maßnahme in Angriff, steigt der Wert der Immobilie.
Nicht immer macht die reine Quadratmeterzahl den Wert einer Immobilie aus. Für viele Interessenten ist der Zuschnitt der Räume fast noch wichtiger. Auch die Anzahl der Räume kann eine größere Rolle spielen als die Größe, z. B. wenn Arbeits- oder Kinderzimmer eingerichtet werden sollen.
Vorhandene Pläne geben nicht immer die tatsächlichen Verhältnisse wieder. Oft sind Zahlen nicht mehr lesbar, manche Angaben fehlen ganz. Neue Pläne bieten auch die Möglichkeit, bauliche Veränderungen einzuarbeiten.
Sollen Immobilien vermietet werden, sind korrekte Angaben auch erforderlich, um einen bestehenden Mietspiegel zu erfüllen und die Miete gerecht zu berechnen. Auch Mieter sind auf reale Grundrisse angewiesen, wenn sie beispielsweise Wohngeld oder ähnliche Zuschüsse beantragen wollen. Wir erstellen für Käufer und Verkäufer aktuelle Grundrisse mit genauer Raumaufteilung. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf.